eRezepte

  • Vor dem ersten Ausstellen eines eRezeptes im Quartal ist das Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich.
    Erst dann ist die Erstellung des eRezeptes möglich. 

  • Im Verlauf desselben Quartales ist dann die Erstellung weiterer Rezepte ohne Praxisbesuch möglich.

  • Die bestellten Medikamente können am nächsten Tag in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden.
    Hierfür benötigt die Apotheke Ihre Versichertenkarte.

  • Alle weiteren Rezepte (Privatrezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte) müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden