eRezepte
Vor dem ersten Ausstellen eines eRezeptes im Quartal ist das Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich.
Erst dann ist die Erstellung des eRezeptes möglich.Im Verlauf desselben Quartales ist dann die Erstellung weiterer Rezepte ohne Praxisbesuch möglich.
Die bestellten Medikamente können am nächsten Tag in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden.
Hierfür benötigt die Apotheke Ihre Versichertenkarte.Alle weiteren Rezepte (Privatrezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte) müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.